Bundesweit staatl. anerkannt
Waffensachkundelehrgänge nach § 7 WaffG
HomeÜber unsLehrgangsangeboteWaffensachkundeSchwarzpulverschein nach § 27 SprengstoffgesetzBevorzugte LinksImpressum/Kontakt
Ausbildungsunterlagen
Gesetzliche Bestimmungen
Waffengesetz
Waffensachkunde

Herzlichen Dank für Ihr Interesse am Sachkundelehrgang nach § 7 WaffG für Wach – Sicherheitsdienste und Personenschützer. Ständig bilden wir Personen aus diesem Fachbereich aus oder nehmen an unseren vielfältigen Fort – und Weiterbildungsveranstaltungen teil unter Berücksichtigung der

Verpflichtung nach den Unfallverhütungsvorschriften § 18  (BGV C7)
Ausrüstung mit Schusswaffen

Weiterhin finden immer mehr Firmen/ Personen zu uns, um dessen fachkundige Betreuung zu übernehmen zur Weiterbildung  im Bereich des Waffenrechts und zur ständigen Überprüfung und Erweiterung der Schießfertigkeiten. Unser Ausbildungsleiter ist seit über 20 Jahren in der Aus -, Fort – und Weiterbildung tätig und besitzt nach § 7 WaffG eine Prüfungsberechtigung. Somit findet die Ausbildung und Prüfung in unserer Ausbildungsstätte statt.

 

Hier unser Angebot im Bereich des  Wach – und Sicherheitsdienst für die Ausbildung nach § 7 WaffG.

Vier tägige theor. und praktische Ausbildung inkl. Schießausbildung, eigene Lehrunterlagen, ein Fachbuch Waffensachkunde, alle Leihwaffen, alle Schießstandgebühren, Prüfungsvorbereitung, Prüfgebühr und Prüfungszeugnis. Ausbildungszeit zwischen von mindesens 30 Vollstunden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jeden  einzelnen Lehrgangsteilnehmers. Die Lehrgänge finden nur in kleinen Gruppen bis 10 Teilnehmer statt. ( Ausnahme evtl. Firmen und Sportvereine) Die Ausbildung erfolgt an verschiedenen Lang - und Kurzwaffen. Somit erhalten Sie eine komplette Waffenausbildung ohne weiteren Lehrgangsbesuch.


Vorsicht! Waffensachkundeprüfung bedeutet nicht gleich für alle Waffen, wenn dies nicht ausdrücklich im Prüfungszeugnis vermerkt ist. Verlangen Sie eine Komplettausbildung für alle Kurz - und Langwaffen, sonst zahlen Sie später die gleichen Lehrgangsgebühren garantiert nochmals.

 


Wir halten eine 2täge Ausbildung, gerade im Sicherheitsbereich, für nicht ausreichend, auch wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsstunden erfüllen. Waffenträger im öffentlichen Raum stehen unter besonderer Aufmerksamkeit der Waffenbehörde und der Öffentlichkeit. Jeder kleine Fehler kann die einzelne Person oder Unternehmen in Sekunden ruinieren. Eine falsche Waffenanwendung/Handhabung gefährdet den Waffenträger selbst oder Dritte. Dieses Risiko dürfen und sollten Sie nicht so einfach ignorieren. Beachten Sie bitte, Polizeibeamte erlernen den Umgang mit Waffen drei Jahre in ihrer Ausbildung und nehmen ständig an Schießübungen teil. Diese Tatsache bestätigen unsere Lehrgangsteilnehmer grundsätzlich.

 

Unsere Lehrgänge stehen in einem hervorragenden Preisleistungsverhältnis, dies bestätigt sich immer wieder durch die ständig wachsende Betreuung  zufriedener Firmen und Einzelpersonen.

Gerne vermitteln wir Ihnen kostengünstige Unterkünfte in unserer Nähe.  Eine reichhaltige Auswahl an Getränken finden sie in unseren Schulungsräumen, ebenso kann eine Verpflegung für unsere Lehrgangsteilnehmer auf Wunsch ermöglicht werden.

 

Für Personen im Wach – und Sicherheitsdienst bzw. Firmen ist ein Waffensachkundelehrgang zu jeder Zeit, auch kurzfristig, ab 5 Teilnehmer möglich. Bedingt durch die max. Teilnehmerzahl von 10 Personen, bitten wir Sie bei Interesse um Ihre baldige Anmeldung. 

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Waffensachkunde