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Waffensachkundelehrgänge nach § 7 WaffG
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Schwarzpulverschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Bundesweit staatl.anerk. Fachkundelehrgänge

 

                          nach § 32  Abs. 1 der Ersten SprengV

 

Nächster Grundlehrgang für das Laden - und Wiederladen von Patronenhülsen -Vorderlader - und Böllerschießen findet statt vom: 30.03. - 01.04.2012 unter Vorbehalt!

 

oder nach Vereinbarung ab 6 Personen immer möglich

 

Die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann bis zu 6 Wochen dauern. Antragstellung bei der zuständigen Waffenbehörde.

 


 

Lehrgangsangebote für: Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen

 

 

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