Bundesweit staatl.anerk. Fachkundelehrgänge
nach § 32 Abs. 1 der Ersten SprengV
Nächster Grundlehrgang für das Laden - und Wiederladen von Patronenhülsen -Vorderlader - und Böllerschießen findet statt vom: 30.03. - 01.04.2012 unter Vorbehalt!
oder nach Vereinbarung ab 6 Personen immer möglich
Die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann bis zu 6 Wochen dauern. Antragstellung bei der zuständigen Waffenbehörde.
Lehrgangsangebote für: Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen
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