Bundesweit staatl. anerkannt
Waffensachkundelehrgänge nach § 7 WaffG
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Wildgehegelehrgang

Die Voraussetzung für das Töten von Wildtieren aus einem Wildgehege oder Rinder welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht und der Lebensmittelgewinnung dient, bedarf folgende Voraussetzungen des Tierhalters: Anmeldung

Aktuelle Lehrgangsangebote
1. Waffensachkunde – Lehrgang für Narkosewaffen
                                                                                                ohne Sachkunde für veterinärmedizinische Grundkenntnisse
                                                                                                            speziell für Wildgehegebesitzer, Tierärzte
 
Lehrgangstermin auf Anfrage
 
 
2.   Wildbrethygieneschulung für Wildgehegebesitzer
Nach den neuen rechtlichen Bestimmungen müssen auch Wildgehegebesitzer im Umgang mit Wildfleisch als Lebensmittel geschult werden.
 
Lehrgangstermin: Auf Anfrage
 
3.Zerwirkkurs
Der Verbraucher stellt hohe Ansprüche an die angebotenen Lebensmittel. Seit einigen
Jahren bewähren sich die Angebote, auch bei Wildtieren aus dem Gehegen, welche
pfannenfertig angeboten werden. Hierdurch hat kann den Absatz steigern.
In diesem Seminar wird in praktischen Übungen das Küchen fertige zerlegen von Schalen-wild zusammen mit einem ausgebildeten Koch demonstriert.  
 
Lehrgangstermin: 2012 auf Anfrage
 
4. Wildgehege – Sachkundelehrgang mit Waffensachkundeprüfung
für Wildtierhalter (für Rinderhalter auf Anfrage - Schießerlaubnis) 
 
Lehrgangstermin für den Kompaktkurs vom 19.03. - 25.03.2012

 

 

1. Sachkunde für die Wildtierhaltung

2 . Waffensachkundeprüfung nach § 7 Waffengesetz

3.  Zuverlässigkeit und körperliche Eignung

4.  Erteilung einer Waffenbesitzkarte durch die zuständige  Waffenbehörde

5.  Erteilung einer Schießerlaubnis durch die zuständige Waffenbehörde

Weitere Lehrgangstermin finden Sie in unserem Terminkalender!

 

1.5 Schießerlaubnis

Bei der Planung eines Geheges ist zu beachten, dass der vorgesehenen Standort die Voraussetzungen für die Erteilung einer Schießerlaubnis erfüllt.

1.5.1 Zuständigkeiten

Für die Tötung von landwirtschaftlichen Wildtieren ist der gezielte Schuss das gebotene Verfahren.

Die Tötungserlaubnis im eingefriedeten Bereich bedarf einer Schießerlaubnis nach § 2Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG), auch wenn die betreffende Person im Besitzeines gültigen Jagdscheins ist. Zuständig für die Erteilung der notwendigen waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsberechtigung) ist die Kreisordnungsbehörde (Landrat oder Oberbürgermeister der kreisfreien Städte).

2 .Sachkunde zur Haltung von Wildtiere im Gehege

Für die Haltung von Wildtieren im Gehege sind umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.

In unserem Kompaktlehrgang werden folgende Lehrinhalte vermittelt:

  1. Wildtierbiologie
  2. Voraussetzungen für die Haltung von Wildtieren im Gehege ( Damwild, Rotwild, Sikawild, Muffelwild und Schwarzwild)
  3. Flächenanforderung für die Haltung der entsprechenden Wildart (Landbau)
  4. Zucht -und Haltungsbedinungen
  5. Tierschutz
  6. Gesetzliche Vorgaben ( Zaunbau, Einrichtungen, Landschaftsgesetz)
  7. Gesundheitsvorsorge
  8. Wildkrankheiten
  9. Fütterung (geeignete Futtermittel und gesetzliche Vorgaben)
  10. Fleisch - und Trichienenbeschau
  11. Wildbrethygieneschulung, Schulung zur Kundigen Person
  12.  Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  13. Einrichtung einer Wildkammer   
  14. Tierschutzschlachtverordnung für Wildtiere und Rinder 
  15. Vermarktung
  16. Zusätzliche Lehrgangsinhalte ( Aufbrechen und Zerlegen der Tiere in der Wildkammer, kann zusätzlich gebucht werden)
Die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG ist bundesweit staatl. anerkannt. Für die Wildgehegesachkunde wird ebenfalls eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Besondere Eigenschaften an diesem Lehrgang ist:

Gezielte Ausbildung in der Haltung von Wildtieren. Besondere Schießausbildung inkl. Fangschußtraining