Die Voraussetzung für das Töten von Wildtieren aus einem Wildgehege oder Rinder welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht und der Lebensmittelgewinnung dient, bedarf folgende Voraussetzungen des Tierhalters: Anmeldung
Aktuelle Lehrgangsangebote
1. Waffensachkunde – Lehrgang für Narkosewaffen
ohne Sachkunde für veterinärmedizinische Grundkenntnisse
speziell für Wildgehegebesitzer, Tierärzte
Lehrgangstermin auf Anfrage
2. Wildbrethygieneschulung für Wildgehegebesitzer
Nach den neuen rechtlichen Bestimmungen müssen auch Wildgehegebesitzer im Umgang mit Wildfleisch als Lebensmittel geschult werden.
Lehrgangstermin: Auf Anfrage
3.Zerwirkkurs
Der Verbraucher stellt hohe Ansprüche an die angebotenen Lebensmittel. Seit einigen
Jahren bewähren sich die Angebote, auch bei Wildtieren aus dem Gehegen, welche
pfannenfertig angeboten werden. Hierdurch hat kann den Absatz steigern.
In diesem Seminar wird in praktischen Übungen das Küchen fertige zerlegen von Schalen-wild zusammen mit einem ausgebildeten Koch demonstriert.
Lehrgangstermin: 2012 auf Anfrage
4. Wildgehege – Sachkundelehrgang mit Waffensachkundeprüfung
für Wildtierhalter (für Rinderhalter auf Anfrage - Schießerlaubnis)
Lehrgangstermin für den Kompaktkurs vom 19.03. - 25.03.2012
1. Sachkunde für die Wildtierhaltung
2 . Waffensachkundeprüfung nach § 7 Waffengesetz
3. Zuverlässigkeit und körperliche Eignung
4. Erteilung einer Waffenbesitzkarte durch die zuständige Waffenbehörde
5. Erteilung einer Schießerlaubnis durch die zuständige Waffenbehörde
Weitere Lehrgangstermin finden Sie in unserem Terminkalender!
1.5 Schießerlaubnis